Schule Bühlertann
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EV = evangelisch RK = römisch-katholisch AK = alt-katholisch SYR = syrisch-orthodox OTX = orthodox (außer syrisch-orthodox) JÜD = jüdisch ALE = alevitisch ISL = islamisch-sunnitisch SON-KEIN = sonstige odeer keine Religionszugehörigkeit
EV = Evangelischer Religionsunterricht RK = römisch-katholischer Religionsunterricht ETH = Ethikunterricht Wenn das Kind evangelisch oder katholisch ist, nimmt es am jeweiligen Religionsunterricht teil. Sollten Sie das nicht wollen, müssen Sie Ihr Kind schriftlich vom Religionsunterricht abmelden. Es geht dann in den Ethikunterricht.
Wenn Sie im Hauptort wohnen, geben Sie einfach diesen hier an z.B. Bühlertann.
Wenn nein, bitte Gerichtsurteil oder Negativbescheid bei der Schulanmeldung vorlegen. Das Sorgerecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es unterscheidet verschiedene Gruppen von Sorgeberechtigten. Die häufigsten Konstellationen – mit Konsequenzen für die Befugnis, Daten des Kindes an diese Personen weiterzugeben – sind: a. Zusammenlebende Eltern: Gemeinsames Sorgerecht (§1626 BGB) = Mitteilung von Daten an beide Elternteile grundsätzlich zulässig b. Dauernd getrenntlebende Eltern: Grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht, es sei denn, gerichtlich ist etwas anderes geregelt (§1671 BGB) = Mitteilung grundsätzlich an beide Elternteile zulässig, aber bei gerichtlich anderer Entscheidung Übermittlung nur an den festgelegten Sorgeberechtigten c. Lebensgemeinschaften: Unverheiratete Partner mit gemeinsamen Kindern (§1626a BGB): a) Gemeinsames Sorgerecht bei Abgabe einer Sorgerechtserklärung des Kindsvaters: Übermittlung an beide Elternteile, ansonsten nur an die Mutter. Ergänzender Hinweis: In der Regel orientieren wir uns an §1687 BGB, wonach bei getrennt lebenden Eltern der Sorgeberechtigte, bei dem sich das Kind aufhält, für alle alltäglichen Angelegenheiten entscheidungsbefugt und informationsberechtigt ist. Der andere Elternteil ist seitens der Schule nur in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung oder auf besonderen Wunsch und mit dem Einverständnis beider Elternteile zu beteiligen.
Falls ja, bringen Sie zur Anmeldung bitte ggf. ärztliche Bescheinigungen/ Stellungnahmen/ Verordnungen mit.
Bitte bringen Sie den Impfpass zur Schulanmeldung mit.
Sie können bis zu 4 Namen angeben. Wir versuchen mindestens einen Wunsch zu ermöglichen. Geben Sie bitte die Vor- und Nachnamen der jeweiligen Kinder an und trennen Sie die verschiedenen Kinder durch ein Komma.
Zur Unterstützung unserer pädagogischen Arbeit kann es erforderlich sein, Auskünfte bei vorschulischen Einrichtungen oder Grundschulen einzuholen.
Aktivitäten unserer Schule präsentieren wir gelegentlich auf der Schulhomepage oder in der lokalen Presse, für deren Gestaltung die Schulleitung verantwortlich ist. Dabei ist es auch möglich, dass der Name und die Klasse Ihres Kindes veröffentlicht wird (z.B. Bericht über ein Fußballturnier).
Aktivitäten unserer Schule präsentieren wir gelegentlich auf der Schulhomepage oder in der lokalen Presse, für deren Gestaltung die Schulleitung verantwortlich ist. Dabei ist es auch möglich, dass Bilder Ihres Kindes oder kreative Unterrichtsergebnisse abgebildet werden.